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Besonderheiten
Die ZuPo2010 weicht von der "Norm" in vielen
Punkten ab
- Der Versicherungsschutz wird rund um das Heimspiel des
jeweiligen Vereines gewährt. Beginn des
Versicherungsschutzes 6 Stunden vor dem Anpfiff - Ende
des Versicherungsschutzes 6 Stunden nach dem Abpfiff.
- Die versicherte Person (registrierter
Dauerkartenbesitzer) ist während dieser Zeit auch dann
versichert, wenn sie nicht das Heimspiel besucht.
- Als Unfall gilt auch eine einzelne, erhöhte
Kraftanstrengung, durch welche die versicherte Person
unfreiwillig eine körperliche Gesundheitsschädigung
erleidet.
- Abweichend von üblichen Unfallversicherungen ist die
volle Leistungspflicht gegeben, wenn die versicherte
Person zum Zeitpunkt des Unfalles unter
Alkoholeinwirkung stand; beim Lenken eines
Kraftfahrzeuges aber nur dann, sofern der
Blutalkoholgehalt unter 1,1 o/oo lag.
- Eine versicherte Todesfallentschädigung wird auch
dann gezahlt, wenn der Versicherte infolge einer Überanstrengung
oder eines körperlichen Zusammenbruchs (Herzversagen /
optischer Herztod) während des Aufenthaltes im Stadion
oder unmittelbar danach (innerhalb von 48 Stunden) im
Krankenhaus verstirbt.
Damit können nun Bundesligavereine in vernünftiger
Weise ihre treuen Fans (die Dauerkartenkunden) schützen !
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